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Ein Pflegebett bietet viele Vorteile im Alltag, es kann Pflegebedürftigen zu mehr Selbstständigkeit verhelfen oder die Pflege erleichtern. Wie Sie an ein Pflegebett für sich oder Ihren Pflegebedürftigen kommen und was Sie sonst noch zum Thema wissen müssen, haben wir Ihnen in diesem Artikel zusammengestellt.
Ein Pflegebett soll durch besondere Vorrichtungen die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen unterstützen oder die Pflege erleichtern. Besondere Vorrichtungen, die im Bettsystem integriert sind wie z. B. die elektrische Einstellung des Neigungswinkels und Verstellbarkeit der Liegefläche ermöglichen der Pflegeperson bei pflegerischen Tätigkeiten kraftsparend und ergonomisch zu arbeiten.
Gemäß § 127 SGB V hat der Leistungserbringer eine Verpflichtung gegenüber der pflegebedürftigen Person, diese persönlich zu beraten. Auf Wunsch kann dies auch in den Wohnräumen stattfinden. Bei einer Beratung wird dann nicht nur auf das passende Pflegebett eingegangen, Sie werden zudem über die Kosten aufgeklärt und erhalten einen Überblick über mehrkostenfreie alternative Hilfsmittel, die für Ihren persönlichen Fall geeignet sind.
Was tun bei Ablehnung?
Sollten die Voraussetzungen für die Beantragung des gewünschten Hilfs-/Pflegehilfsmittels nicht erfüllt sein, gibt es alternative Versorgungsmöglichkeiten, sogenannte „Bettzurichtungen“, diese können ein handelsübliches Bett ergänzen und somit zu ähnlichen Entlastungsfunktionen bei der Pflege beitragen. Lassen Sie sich dazu vom Leistungserbringer beraten.
Wir vom Pflegeservice Bayern klären gerne Ihren offenen Fragen mit Ihnen. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 772 1111.
(21.12.2022) Pflegeservice-Bayern